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vorgesetzte Behörde

  • 1 vorgesetzte Behörde

    vorgesetzte Behörde
    superior (higher, supervising) authority

    Business german-english dictionary > vorgesetzte Behörde

  • 2 Behörde

    Behörde f 1. GEN board, public authority; 2. PAT authority; 3. RECHT agency, agcy; 4. ADMIN (AE) bureau; administrative agency, government agency (Amt); 5. WIWI agency, agcy
    * * *
    f 1. < Geschäft> board, public authority; 2. < Patent> authority; 3. < Recht> agency (agcy) ; 4. < Verwalt> bureau (AE), Amt administrative agency, government agency; 5. <Vw> agency (agcy)
    * * *
    Behörde
    authority, administrative body, administration, government department (Br.), board, office, entity, agency (US), (Stadt) council;
    Aufsicht führende Behörde supervising authority;
    ausführende Behörde enforcement agency, executive body;
    ausstellende Behörde issuing authority;
    bescheinigende Behörde certifying authority;
    betreffende Behörde relevant authority;
    durchführende Behörde executive agency;
    eingesetzte (im Amt befindliche) Behörden constituted authorities;
    einstufige Behörde single-tier authority (Br.);
    einzelstaatliche Behörde national authority;
    kommunale Behörde municipal authority, local government;
    nachgeordnete Behörde accessorial agency (US), political subdivision, subsidiary organ;
    städtische Behörden civil (municipal) authorities;
    supranationale Behörde supranational authority;
    übergeordnete Behörde higher (superior) authority;
    unabhängige Behörde independent authority;
    vollziehende Behörde executive branch of government;
    vorgesetzte Behörde superior (higher, supervising) authority;
    zuständige Behörde regulatory agency, competent (proper) authority;
    Hohe Behörde der Montan-Union High Authority of the European Coal and Steel Community;
    Behörde für Umweltschutzfragen Environmental Agency (US);
    sich mit den Behörden arrangieren to put o. s. right with the authorities;
    Behörde auflösen to dismantle an agency;
    Behörden unterrichten (verständigen) to give notice to the authorities;
    bei einer Behörde vorstellig werden to apply to the authorities.

    Business german-english dictionary > Behörde

  • 3 Behörde

    f -,-n vlast,oblast (-i); vorgesetzte - pretpostavljena vlast; als letzte - entscheiden odlučiti, konačnu odluku stvoriti kao najviša vlast

    Deutsch-Kroatisch-Wörterbuch > Behörde

  • 4 higher

    high·er
    [ˈhaɪəʳ, AM -ɚ]
    I. adj comp of high
    1. (greater, larger) höher
    to have \higher marks bessere Noten haben
    to be destined for \higher things zu Höherem berufen sein
    2. attr, inv ZOOL höhere(r, s)
    \higher animals höherentwickelte Tiere
    3. attr, inv SCH
    II. n SCOT
    to take one's H\highers ≈ sein Abitur [o ÖSTERR seine Matura] [o SCHWEIZ seine Matur] machen
    III. adv comp of high
    he lives \higher up the hill er wohnt weiter oben am Berg
    she climbed \higher up the ladder sie kletterte weiter die Leiter hoch
    2. (level)
    he now has a position \higher up in administration er hat jetzt eine höhere Position in der Verwaltung
    this season our team is \higher up in the league diese Saison steht unsere Mannschaft weiter oben in der Tabelle
    3.
    the \higher you climb, the harder you fall ( prov) Hochmut kommt vor dem Fall prov, wer hoch steigt, der fällt auch tief ÖSTERR prov
    * * *
    ['haɪə(r)]
    1. adj
    1)
    See:
    of academic.ru/34766/high">high
    2) mathematics höher; animals, life-forms höher (entwickelt)
    2. n

    Higher (Scot) — ≈ Abiturabschluss m

    to take one's Highers — ≈ das Abitur machen

    three Highers — ≈ das Abitur in drei Fächern

    * * *
    higher [ˈhaıə(r)]
    A komp von high
    B adj
    1. höher(er, e, es) (auch fig), Ober…:
    higher authority höhere Instanz, übergeordnete Stelle, vorgesetzte Behörde;
    higher earner Besserverdienende(r) m/f(m);
    the higher grades pl of the civil service der höhere Staatsdienst;
    higher mathematics pl (als sg konstruiert) höhere Mathematik;
    the higher things pl das Höhere
    2. besonders BIOL höher (entwickelt):
    the higher animals die höheren (Säuge)Tiere
    C adv höher, mehr:

    English-german dictionary > higher

  • 5 kontroles institūcija

    ▪ Termini
    lv muzeol.
    ru контрольный орган
    ru вышестоящая организация
    LMA97
    ▪ EuroTermBank termini
    MašB, BūVP
    ru оpган контpольный
    Uzņ, Ek, Dok
    ru opгaн кoнтpoльный
    ETB

    Latviešu-krievu vārdnīcu > kontroles institūcija

  • 6 vorgesetzt

    I P.P. vorsetzen
    II Adj.: vorgesetzte Dienststelle / Behörde etc. superior department / authority; jemandem direkt vorgesetzt sein be s.o.’s direct superior
    * * *
    prefixed
    * * *
    A. pperf vorsetzen
    B. adj:
    vorgesetzte Dienststelle/Behörde etc superior department/authority;
    jemandem direkt vorgesetzt sein be sb’s direct superior

    Deutsch-Englisch Wörterbuch > vorgesetzt

  • 7 начальство

    n
    1) gener. Dienstbehörde, Oberhaupt
    2) obs. Obrigkeit

    Универсальный русско-немецкий словарь > начальство

  • 8 высшая инстанция

    adj
    1) gener. (die) oberste Instanz, die höhere Stelle, die oberste Behörde, ubergeordnete Stelle
    2) law. Spitzenorganisation, höchste Dienststelle, höchste Instanz, oberste Behörde, oberste Dienststelle
    3) nav. höhere Kommandostelle, vorgesetzte Kommandostelle

    Универсальный русско-немецкий словарь > высшая инстанция

  • 9 praetor

    praetor, ōris, m. (st. praeitor v. praeeo), eig., einer, der vorangeht, also übh. der Anführer, der Vorgesetzte; dah. I) im Zivilstande, der Prätor, vom Stadtoberhaupte in Kapua, Cic. de lege agr. 2, 92 sq.: von den Suffeten Karthagos, Nep. Hann. 7, 4: vom Konsul Roms als oberstem Richter, Liv. 3, 55, 12, auch praetor maximus genannt, Liv. 7, 3, 5. – Als die Plebejer in Rom den Anteil am Konsulate errungen hatten, wurde die Prätur vom Konsulate getrennt (i. J. 366 v. Chr.) und zu einer neuen Behörde erhoben, so daß der Prätor Amtsgenosse der Konsuln und bei deren Abwesenheit Verweser der höchsten Staatsgewalt war. Anfänglich gab es nur einen Prätor, und zwar einen Patrizier, darauf (seit 337 v. Chr.) einen Plebejer; seit 247 v. Chr. gab es zwei Prätoren, einen praetor urbanus u. einen praetor peregrinus. Der praetor urbanus hatte die Gerichtsbarkeit in Privatstreitigkeiten röm. Bürger unter sich; öffentliche Rechtssachen zu behandeln stand ihm nur im Auftrage des Volkes (lege populi) zu. Er stellte nur eine vorläufige Untersuchung der Rechtssache an und übergab das Weitere (cognitio) Geschworenenrichtern (iudices selecti), bis diese Sache spruchreif geworden, worauf er Recht sprach (ius dicere, iurisdictio). Dem praetor peregrinus lag die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zwischen röm. Bürgern und Fremden ob. Unter den Kaisern wurde der Geschäftskreis der Prätoren auf geringere Gegenstände eingeschränkt. Sie erhielten nur die cura ludorum und Besorgung von Rechtsgeschäften. – Die Ehrenzeichen des Prätors glichen denen der Konsuln: in der Stadt begleiteten ihn zwei, außerhalb der Stadt sechs Liktoren; er trug die toga praetexta, hatte als besondere Gerichtsstätte ein Gerüst (tribunal gen.), wo er auf der sella curulis saß, und daneben auf Sesseln (subsellia) die Richter. Indessen entschied er unerhebliche Rechtssachen auch ohne alle Förmlichkeiten an jedem beliebigen Orte (ex aequo loco, e plano), s. Cic. Caecin. 50. Suet. Tib. 33. – Die jedesmaligen Prätoren, deren gesetzmäßiges Alter das 40. Lebensjahr war, verwalteten ihr Amt ein Jahr, worauf sie als propraetores in die ruhigen Provinzen (wie die gewesenen Konsuln als proconsules in die unruhigen Provinzen) gingen; dah. auch praetor für propraetor, wie Cic. Verr. 2, 12 u. 4, 56; ja selbst für proconsul, Cic. ep. 2, 17, 6; Verr. 3, 125. – praetor primus, der zuerst gewählte Prätor (was für ehrenvoll und als Zeichen der Volksgunst galt), Cic. Pis. 2. – Von diesen Prätoren sind zu unterscheiden die, denen die Verwaltung der Provinzen übertragen wurde (seit d. J. 228 v. Chr.), seitdem sich die röm. Herrschaft außerhalb Italiens ausgebreitet hatte. Die ersten beiden wurden nach Sizilien und Sardinien, hierauf (198 v. Chr.) zwei nach Hispanien geschickt, s. Liv. 32, 27, 6. Sulla vermehrte anfänglich ihre Anzahl auf acht, dann auf zehn; Cäsar sogar auf sechzehn. Unter Augustus, der ihre Zahl zwar verringert zu haben scheint, waren indessen bald zehn, bald vierzehn, ja achtzehn, Vell. 2, 89, 2. Suet. Aug. 37. – Von Augustus wurde das Amt der praetores aerarii (d.i. Vorsteher des Ärariums) gegründet, das bis auf Klaudius dauerte, Tac. ann. 1, 75; hist. 4, 9: und Markus Aurelius setzte einen praetor tutelaris ein, Capit. Anton. phil. 10. § 11. – II) als Übersetzung des griech. στρατηγός, der Anführer, Feldherr der nichtrömischen Völker, bes. der Landtruppen, Cic., Nep. u.a.: pr. navalis, Admiral, Vell.

    lateinisch-deutsches > praetor

  • 10 praetor

    praetor, ōris, m. (st. praeitor v. praeeo), eig., einer, der vorangeht, also übh. der Anführer, der Vorgesetzte; dah. I) im Zivilstande, der Prätor, vom Stadtoberhaupte in Kapua, Cic. de lege agr. 2, 92 sq.: von den Suffeten Karthagos, Nep. Hann. 7, 4: vom Konsul Roms als oberstem Richter, Liv. 3, 55, 12, auch praetor maximus genannt, Liv. 7, 3, 5. – Als die Plebejer in Rom den Anteil am Konsulate errungen hatten, wurde die Prätur vom Konsulate getrennt (i. J. 366 v. Chr.) und zu einer neuen Behörde erhoben, so daß der Prätor Amtsgenosse der Konsuln und bei deren Abwesenheit Verweser der höchsten Staatsgewalt war. Anfänglich gab es nur einen Prätor, und zwar einen Patrizier, darauf (seit 337 v. Chr.) einen Plebejer; seit 247 v. Chr. gab es zwei Prätoren, einen praetor urbanus u. einen praetor peregrinus. Der praetor urbanus hatte die Gerichtsbarkeit in Privatstreitigkeiten röm. Bürger unter sich; öffentliche Rechtssachen zu behandeln stand ihm nur im Auftrage des Volkes (lege populi) zu. Er stellte nur eine vorläufige Untersuchung der Rechtssache an und übergab das Weitere (cognitio) Geschworenenrichtern (iudices selecti), bis diese Sache spruchreif geworden, worauf er Recht sprach (ius dicere, iurisdictio). Dem praetor peregrinus lag die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zwischen röm. Bürgern und
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    Fremden ob. Unter den Kaisern wurde der Geschäftskreis der Prätoren auf geringere Gegenstände eingeschränkt. Sie erhielten nur die cura ludorum und Besorgung von Rechtsgeschäften. – Die Ehrenzeichen des Prätors glichen denen der Konsuln: in der Stadt begleiteten ihn zwei, außerhalb der Stadt sechs Liktoren; er trug die toga praetexta, hatte als besondere Gerichtsstätte ein Gerüst (tribunal gen.), wo er auf der sella curulis saß, und daneben auf Sesseln (subsellia) die Richter. Indessen entschied er unerhebliche Rechtssachen auch ohne alle Förmlichkeiten an jedem beliebigen Orte (ex aequo loco, e plano), s. Cic. Caecin. 50. Suet. Tib. 33. – Die jedesmaligen Prätoren, deren gesetzmäßiges Alter das 40. Lebensjahr war, verwalteten ihr Amt ein Jahr, worauf sie als propraetores in die ruhigen Provinzen (wie die gewesenen Konsuln als proconsules in die unruhigen Provinzen) gingen; dah. auch praetor für propraetor, wie Cic. Verr. 2, 12 u. 4, 56; ja selbst für proconsul, Cic. ep. 2, 17, 6; Verr. 3, 125. – praetor primus, der zuerst gewählte Prätor (was für ehrenvoll und als Zeichen der Volksgunst galt), Cic. Pis. 2. – Von diesen Prätoren sind zu unterscheiden die, denen die Verwaltung der Provinzen übertragen wurde (seit d. J. 228 v. Chr.), seitdem sich die röm. Herrschaft außerhalb Italiens ausgebreitet hatte. Die ersten beiden wurden nach Sizilien und Sardini-
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    en, hierauf (198 v. Chr.) zwei nach Hispanien geschickt, s. Liv. 32, 27, 6. Sulla vermehrte anfänglich ihre Anzahl auf acht, dann auf zehn; Cäsar sogar auf sechzehn. Unter Augustus, der ihre Zahl zwar verringert zu haben scheint, waren indessen bald zehn, bald vierzehn, ja achtzehn, Vell. 2, 89, 2. Suet. Aug. 37. – Von Augustus wurde das Amt der praetores aerarii (d.i. Vorsteher des Ärariums) gegründet, das bis auf Klaudius dauerte, Tac. ann. 1, 75; hist. 4, 9: und Markus Aurelius setzte einen praetor tutelaris ein, Capit. Anton. phil. 10. § 11. – II) als Übersetzung des griech. στρατηγός, der Anführer, Feldherr der nichtrömischen Völker, bes. der Landtruppen, Cic., Nep. u.a.: pr. navalis, Admiral, Vell.

    Ausführliches Lateinisch-deutsches Handwörterbuch > praetor

См. также в других словарях:

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  • Abhilfebehörde — Das Vorverfahren ist ein Vorschaltrechtsbehelf für Anfechtungs und Verpflichtungsklagen. Das Vorverfahren heißt im Bereich der allgemeinen Verwaltung und der Sozialverwaltung Widerspruchsverfahren. Im Bereich der Finanzverwaltung ist ein… …   Deutsch Wikipedia

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  • Widerspruchsbehörde — Das Vorverfahren ist ein Vorschaltrechtsbehelf für Anfechtungs und Verpflichtungsklagen. Das Vorverfahren heißt im Bereich der allgemeinen Verwaltung und der Sozialverwaltung Widerspruchsverfahren. Im Bereich der Finanzverwaltung ist ein… …   Deutsch Wikipedia

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